Urheberrecht am Foto

  • Da auch hier im Forum eine Vielzahl von Fotos veröffentlicht werden, möchte ich gerne mal kurz & knapp die Rechtslage dazu deutlich machen und aufzeigen, dass "Bilderklau" eine Straftat darstellt. Denn nicht allzu selten werden, ob nun aus Unwissenheit oder im Wissen sich strafbar zu machen, Bilder von Webseiten oder aber auch hier aus dem Forum kopiert und weiterverwendet.


    Sind alle Fotografien rechtlich geschützt?
    Fotos jeglicher Art sind durch das Urheberrecht geschützt, ob Kunstfoto, Urlaubsfoto, alltägliche Familienfotos, Produktfotos oder Schnappschuss sind alle – sofern von Menschenhand gemacht – vom Urheberrecht geschützt.


    Gilt das Urheberrecht auch bei Privaatpersonen?
    Das Urheberrecht gilt gleichermaßen für Privatleute und Gewerbetreibende. Daher kann auch die Verwendung eines fremden Fotos in einer privaten eBay-Auktion eine kostenpflichtige Abmahnung nach sich ziehen.


    Kann ich das Foto frei verwenden, wenn kein Copyright-Vermerk am Foto angebracht ist?
    Auch wenn am Foto kein Copyright-Vermerk bzw. - wie es im deutschen Recht heißt - kein Urheberrechtsvermerk angebracht ist, bedeutet das keinesfalls, dass das Bild urheberrechtlich nicht geschützt und von jedermann frei verwendet werden darf. Denn anders als beispielsweise das Markenrecht muss das Urheberrecht an einem Werk weder eingetragen noch kenntlich gemacht werden. Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Vollendung des Werkes, also bei einem Foto unmittelbar nach Betätigen des Auslösers. Ein Foto ist also in jedem Falle vom Urheberrechtsgesetz erfasst, auch wenn nicht kenntlich gemacht ist, von wem es angefertigt wurde bzw. wem die Rechte daran gehören.


    Darf ein fremdes Foto verwendet und dann für eigene Zwecke genutzt werden, wenn es verändert wurde? - Es ist doch dann ein „anderes“ Bild.
    Nein, da im Urheberrecht ein generelles Veränderungsverbot gilt. Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines urheberrechtlich geschützten Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers bzw. Rechteinhabers veröffentlicht werden. Nur wenn die Bearbeitung bzw. Umgestaltung des Originalbildes ein solches Ausmaß erreicht, dass die wesentlichen Merkmale des Originalfotos hinter denjenigen des neu geschaffen Bildes verblassen, handelt es sich um eine sogenannte “freie Bearbeitung.“ Aus der freien Benutzung entsteht ein selbstständiges Werk, welches ohne Zustimmung des Rechteinhabers des Originalbildes verwendet werden darf.


    Was tun bei Bilderklau und Fotoklau?
    Es stellt keine technische Herausforderung dar, fremde Grafiken und Fotos mittels Copy & Paste zu kopieren und dann für eigene Zwecke einzusetzen. In der Übernahme und Verwendung fremder Bilder liegt nämlich eine Urheberrechtsverletzung, die verschiedene Ansprüche auslöst. Sofern Ihre Urheberrechte verletzt sind, können Sie gemäß § 97 UrhG vom Verletzer sowohl Unterlassung als auch Schadensersatz verlangen.
    (Quelle: http://www.internetrecht-rosto…bilder-urheberrecht.htm#1)